Hallo,
mein Name ist Joris Hummel.
Ich bin 13 Jahre alt und mein Berufswunsch ist Tagesvater oder Kindergärtner zu werden.
Selbstverständlich habe ich auch ein Babysitterzertifikat und eine Ausbildung in 1. Hilfe am Kind sowie
"Fit in 1. Hilfe"
Ich habe bereits Erfahrung in der Betreuung von Kleinkindern bis hin zu Grundschulkindern durch mehrere Praktika in Kitas und bei Tagesmüttern sammeln können. Nun starte ich als Ihr individueller Babysitter.
Ich betreue Kinder von 2 bis 9 Jahren.
Nach Absprache auch im Säuglingsalter
Maßgeschneiderte Betreuung für jedes Kind, angepasst an seine Bedürfnisse.
Montag: ab 16:00 Uhr
Dienstag: ab 16:00 Uhr
Samstag: ab 12:00 Uhr
Sonntag: ab 14:00 Uhr
Bei Bumble Babysitting stehen die Bedürfnisse Eurer Kinder im Mittelpunkt. Mit liebevoller Fürsorge und Feingefühl sorge ich dafür, dass Euer Kind in besten Händen ist.
Welche Regelungen gilt es als Babysitter zu beachten?
Babysitten ist für viele Jugendliche ein interessanter Nebenjob. Bevor Sie als Babysitter starten können, ist es wichtig sich genauer über die Bedingungen zu informieren. Dazu gehören verschiedene gesetzliche Regelungen, die beachtet werden müssen.
Ein Arbeitsvertrag ist für das Babysitten nicht nötig
Da es keine Vertragspflicht gibt, ist es jedem selbst überlassen, ob er einen Vertrag vereinbart oder nicht. Falls das Babysitten über einen längeren Zeitraum erfolgen soll, ist ein Vertrag aber sinnvoll. Bedenken Sie, dass ein Teil der entstandenen Kosten vom Finanzamt unter der Rubrik „haushaltsnahe Dienstleistungen“ zurückerstattet werden kann. Zusätzlich ist zu beachten, dass minderjährige generell keine Aufsichtspflicht für die zu betreuenden Kinder haben, da diese grundsätzlich den Eltern obliegt. Diese Aufsichtspflicht kann dem Babysitter jedoch durch eine schriftliche Einwilligungserklärung übertragen werden. Liegt diese nicht vor, wären die Eltern rechtmäßig noch immer in der Aufsichtspflicht gewesen. Ab einem Alter von 13 Jahren dürfen Kinder und Jugendliche laut dem Paragraph 5, Absatz 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) als Babysitter arbeiten. Zusätzlich wird dazu die Einwilligung der Erziehungsberechtigten benötigt und es gilt eine maximale Arbeitszeit von täglich 2 Stunden. Dabei darf nur von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr gearbeitet und eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden nicht überschritten werden. Ab einem Alter von 15 Jahren darf das Babysitten von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr erfolgen. Zudem ist ab diesem Alter ist das Babysitten in den Schulferien sogar für vier Wochen in Vollzeit möglich. Dies bedeutet maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Zusätzlich gilt für Kinder- und Jugendliche immer die Voraussetzung, dass die Schulpflicht durch diese Tätigkeit nicht verletzt wird.
Ein Babysitterkurs kann hilfreich sein
Es ist zwar nicht zwingend notwendig an einem Babysitterkurs teilgenommen zu haben. Diesen bieten jedoch viele Organisationen an und er kann zu einem richtigen Umgang mit den Kindern beitragen. In diesen Kursen geht es beispielsweise um folgende Themen:
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